
www.ne-na.de – Eigentlich wollte der Bundesnetzagentur-Präsident Peter Kurth ein Signal gegen den fortlaufenden Rechtsbruch im Call Center-Markt setzen. Seit dem 4. August vergangenen Jahres gelten in Deutschland Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen und mit unterdrückter Rufnummer als Ordnungswidrigkeit. „Telefonischen Drückerkolonnen, teuren Warteschleifen und Kaltanrufen sollte es an den Kragen gehen. Schaut man sich die Analysen der Verbraucherzentralen und der Bundesnetzagentur an, fällt das Ergebnis der Gesetzesnovelle verheerend aus“, so Bernhard Steimel.
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